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FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Bewerbungsverfahren

Wie müssen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden?

Im Online-Fragebogen musst Du Deine Sprachkenntnisse selbst einschätzen. Solltest Du zur Hauptauswahl eingeladen werden, erfolgt eine Überprüfung der Sprachkenntnisse (gemäß Europäischem Referenzrahmen) hier am SLE.

Kann ich mich vor Abschluss meines Studiums bewerben?

Ja. Du solltest dann eine Übersicht über die bereits benoteten Prüfungsleistungen einreichen. Die Benotung aller Prüfungen und der Masterarbeit muss jedoch vor Beginn des SLE Postgraduiertenstudienganges (Anfang Januar) vorliegen, in Form des Hochschul- oder Fachhochschulzeugnisses oder einer Bescheinigung Deiner:s Professor:in. Ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium (Master oder äquivalent) ist unerlässliche Voraussetzung für eine Teilnahme am SLE STUDIUM.

Gibt es eine Altersbeschränkung für Bewerberinnen und Bewerber?

Das SLE STUDIUM ist ein Nachwuchsförderungsprogramm zum Einstieg in das Berufsfeld Internationale Zusammenarbeit. Das Durchschnittsalter der SLE-Teilnehmer*innen liegt bei ca. 29 Jahren. Bei Bewerber:innen über 30 Jahren muss eine Überqualifizierung für den Studiengang ausgeschlossen werden, was im Einzelfall geprüft wird. 

Noch etwas unklar?

Ihr habt noch weitere Fragen oder es ist noch etwas unklar? Sprecht uns gerne an unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!