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Vielfalt und Chancengleichheit am SLE

Das SLE tritt konsequent für Chancengleichheit und Vielfalt ein und möchte alle Menschen mit passenden Qualifikationen — ungeachtet ihrer ethnischen Zugehörigkeit, Geschlechtsidentität, Religionszugehörigkeit oder möglicher Beeinträchtigungen — dazu motivieren, sich auf ausgeschriebene Stellen für eine Mitarbeit, als Teilnehmer:in unseres Postgraduiertenprogramms oder für internationale Trainings zu bewerben.

Auch Menschen mit Fluchthintergrund sind am SLE natürlich willkommen.

„Leaving no-one behind“ (Agenda 2030) ist ein Grundsatz der IZ und wird durch das SLE selbstverständlich und vor allem hinsichtlich armutsorientierter Politiken, Ansätze und Projekte, die den Kern der IZ darstellen, berücksichtigt.

Die Themen Migration und Inklusion werden im Lehrprogramm unter dem SLE-Transformationsbereich „Sozialökologisches Wirtschaften“ und „Governance und Teilhabe“ behandelt.

Zudem haben wir Konzepte zur Inklusion Geflüchteter sowie zur Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung erstellt und arbeiten fortwährend daran, die Bedingungen zur Inklusion Aller zu verbessern. Selbstverständlich treten wir auch für eine bessere Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie ein. Als kleines Institut können wir über allgemeine Regelungen hinaus individuelle Absprachen treffen und somit individuell reagieren. Bitte sprechen Sie uns an.
 
1. SLE und Inklusion
  • Die Themen Flucht und Migration und Inklusion werden in allen unseren Arbeitsbereichen reflektiert und diskutiert. Im Rahmen der Entwicklungspolitischen Diskussionstage (EPDT) und der Auslandsprojekte werden sie auch explizit behandelt und Ergebnisse publiziert.
  • Die Teilnahme als Gasthörer:in an einzelnen Modulen des Studiengangs ist für Geflüchtete kostenfrei. Voraussetzung sind ausreichende Deutsch- oder Englischkenntnisse je nach Modul.
  • Digitale Teilnahme ist für Menschen mit Gehbehinderungen möglich, während nur der 2. Standort am Robert Koch Platz rollstuhlgerechte Arbeits-, Studien- und Trainingsplätze ermöglicht.
  • Anderen Beeinträchtigungen versucht das SLE individuell Rechnung zu tragen. Dabei kooperiert das SLE mit dem Institut für Rehabilitationswissenschaften.
  • Barrierefreie Unterlagen von unserer Website werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt
2. Weitere Informationen und Dokumente
3. Familienfreundlichkeit des SLE

Das SLE hat eine Ermöglichungskultur. Dies bedeutet, es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, auf Betreuungspflichten der Mitarbeiter:innen gegenüber ihren Familienangehörigen und natürlich auch auf Familienzuwachs positiv zu reagieren und über gesetzliche Regelungen hinaus – im Gespräch individuelle Wege zu finden, wie die Vereinbarkeit mit dem Beruf, Studium oder Trainings gefunden und praktiziert werden kann.

Die Absolvierung des Postgraduiertenstudiengangs des SLE ist zeitlich vergleichbar mit einer vollen Berufstätigkeit und verlangt einen entsprechend hohen Einsatz. Das SLE möchte Interessent:innen mit Kindern oder die Angehörige betreuen, dazu ermuntern, sich dennoch am SLE für den Studiengang zu bewerben.Zunächst können Postgraduierte selbstverständlich alle gesetzlichen Regelungen, die auch ansonsten in der Universität und im Öffentlichen Dienst gelten, für sich in Anspruch nehmen. Diese sind zum Beispiel:

  • bis zu 12 bzw. 24 Freitage während des Jahres, wenn das Kind erkrankt (nach Gesetzeslage)
  • Nutzung der HU-Kinderbetreuungsangebote
  • Nutzung der Vergünstigungen für Studierende mit Kind bzw. Kindern in der HU-Mensa
Darüber hinaus wenden wir im SLE folgende auf unser Programm zugeschnittene Regelungen an:
  • eine um eine Stunde kürzere Regelarbeitszeit pro Tag während aller Phasen der Ausbildung (bei Präsenz- und auch während digitaler Formate)
  • 10 Tage Ferien (anstatt 5 Tage) im Anschluss an die Osterferienwoche
  • erhöhte Darlehensgelder für Verheiratete und für Teilnehmende mit Kindern
  • Während der dreimonatigen Auslandszeit können selbst finanzierte Besuche (von Partnern und Kindern) in Absprache mit dem Team empfangen werden
  • Elternteile mit entsprechendem Bedarf werden für 2 Wochen (Termin wird mit dem Team individuell vereinbart) und im Sonderfall nach Absprache mit dem Direktorium auf Kosten des SLE zurückgeholt
  • Im Einzelfall wird während des Auslandsprojektes nach Absprache mit dem Direktorium die Möglichkeit der (digitalen) Zuarbeit von Deutschland aus gewährt

Wir möchten Sie bitten, bei individuellen Sachlagen zu uns zu kommen, um möglicherweise spezifische Absprachen zu treffen.

Inklusion Menschen mit Behinderung                 

Konzept zur Inklusion von
Menschen mit Beeinträchtigung

 

Inklusion gefluechteter

Konzept zur Inklusion Geflüchteter

 

 

Familienbüro der Humboldt Universität zu Berlin

Studierende, die aus familiären Gründen nicht die erforderliche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung erfüllen können, erhalten einen Ausgleich dieses Nachteils (§ 93 Abs. 1 ZSP-HU) (Nachteilsausgleich)

Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten