

| Stipendien |
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Zugelassene BewerberInnen erhalten – in Anlehnung an das Nachwuchsförderungsgesetz – ein Stipendium von monatlich 716,- Euro und ggf. einen Kinderzuschlag in Höhe von 102,26 Euro für das erste und 51,13 Euro für jedes weitere Kind. Der Darlehensanteil des Stipendiums beträgt 75%. Die Rückzahlung beginnt drei Jahre nach Abschluss der Förderung in gleichbleibenden Raten von mindestens 51,13 Euro monatlich. Bei einer kompletten Rückzahlung gibt es einen Nachlass von fast 40%, abhängig von der Gesamthöhe des Darlehens. Wohngeld
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